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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 27 R 240/16   

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https://dejure.org/2016,12268
LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 27 R 240/16 (https://dejure.org/2016,12268)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2016 - L 27 R 240/16 (https://dejure.org/2016,12268)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - L 27 R 240/16 (https://dejure.org/2016,12268)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 27 R 240/16
    Denn bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung müssen sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestehen, die den späteren Eintritt der Fiktion vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG als gerechtfertigt erscheinen lassen (so BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, juris Rn. 14, in Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48/84 -, BVerwGE 71, 213, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 48.84

    Asylverfahren - Gerichtsbeschluß - Verfügung - Vorsitzender - Berichterstatter -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 27 R 240/16
    Denn bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung müssen sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestehen, die den späteren Eintritt der Fiktion vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG als gerechtfertigt erscheinen lassen (so BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, juris Rn. 14, in Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48/84 -, BVerwGE 71, 213, juris Rn. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2020 - L 8 SB 367/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - kein Gerichtsbescheid bei Abweichung von der

    Deshalb erscheint es dem Senat im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG geboten, dem SG zunächst Gelegenheit zur Aufklärung des Sachverhalts zu geben (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 27 R 240/16 -, Rn. 16, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 AY 4220/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion -

    Daher kann sich die Auffassung, dass eine fehlende Berufungsbegründung als solche die Anwendung des § 156 Abs. 2 SGG generell nicht ermögliche, nicht auf § 151 Abs. 3 SGG stützen (so aber im Rahmen der Klagerücknahmefiktion mit Hinweis auf § 92 SGG etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 27 R 240/16 - juris Rdnr. 15; wie hier hingegen zur Klagerücknahmefiktion Clausing in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 92 Rdnr. 46 [Oktober 2014]; Hintz in BeckOK, § 102 Rdnr. 3a [48. Edition März 2018]; Herold-Tews/Merkel, Der Sozialgerichtsprozess, 7. Aufl. 2017, Rdnr. 322a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 R 50/18
    Zwar kann hierfür auch auf eine unterbliebene Klagebegründung zurückgegriffen werden (für die Auffassung, dass eine Betreibensaufforderung überhaupt nicht auf eine fehlende Klagebegründung gestützt werden kann: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 27 R 240/16, Rn. 15; Urteil vom 19. Mai 2011 - L 13 SB 32/11, Rn. 24).

    Die Aufhebung des Gerichtsbescheides allein genügt daher nicht, um die Zuständigkeit des LSG für die rechtshängige Klage zu beenden bzw. um die Zuständigkeit des SG für die weitergehende Prüfung und Entscheidung der geltend gemachten Leistungsansprüche zu begründen (für die Zurückverweisung in solchen Fällen z.B. Bayerisches LSG, a.a.O., LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. Januar 2017 - L 7 BK 5/16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2011 - L 13 SB 32/11 - und Urteil vom 25. Mai 2016 - L 27 R 240/16).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2019 - L 7 R 756/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsbegründung - Abhängigmachung von

    Daher kann sich die Auffassung, dass eine fehlende Berufungsbegründung als solche die Anwendung des § 156 Abs. 2 SGG generell nicht ermögliche, nicht auf § 151 Abs. 3 SGG stützen (Urteil des Senats vom 19. April 2018 - L 7 AY 4220/17 - juris Rdnr. 27; a.A. im Rahmen der Klagerücknahmefiktion mit Hinweis auf § 92 SGG etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 27 R 240/16 - juris Rdnr. 15; wie hier hingegen zur Klagerücknahmefiktion Clausing in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 92 Rdnr. 46 [Oktober 2014]; Hintz in BeckOK, § 102 Rdnr. 3a [53. Edition Juni 2019]; Herold-Tews/Merkel, Der Sozialgerichtsprozess, 7. Aufl. 2017, Rdnr. 322a).
  • LSG Bayern, 14.04.2021 - L 3 U 353/18

    Sozialgerichtsverfahren: Betreibensaufforderung nach Nichtvorlage der

    Die vor allem in der Instanzrechtsprechung (vgl. stellv. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.5.2016 - L 27 R 240/16 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.8.2009 - L 14 AS 1005/09 B - juris) und in der sozialrechtlichen Literatur (vgl. stellv. Schmidt, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 102 Rn. 8c) verbreitete Meinung, ein Kläger könne nicht gezwungen werden, eine schriftliche Klagebegründung vorzulegen, mit der Folge der Unanwendbarkeit von § 102 Abs. 2 SGG in derartigen Fällen, trifft nicht das eigentliche Problem und erweist sich zudem auch in der Sache als untaugliches Argument.
  • LSG Bayern, 14.12.2016 - L 2 P 19/15

    Klagerücknahmefiktion ohne gesondertes Wiederaufnahmeverfahren

    Die Aufhebung des Gerichtsbescheides allein genügt daher nicht, um die Zuständigkeit des LSG für die rechtshängige Klage zu beenden bzw. um die Zuständigkeit des SG für die weitergehende Prüfung und Entscheidung der geltend gemachten Leistungsansprüche zu begründen (vgl. zur Zurückverweisung in solchen Fällen Bayerisches LSG, Urteil vom 08.12.2009 - L 5 R 884/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.05.2016 - L 27 R 240/16; zu § 92 VwGO BayVGH, Urteil vom 06.06.2010 - 22 B 16.611; alle veröffentlicht in Juris).
  • LSG Bayern, 14.04.2018 - L 3 U 353/18

    Nichtäußerung eines Verfahrensbevollmächtigten nach stattgehabter

    Die vor allem in der Instanzrechtsprechung (vgl. stellv. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.5.2016 - L 27 R 240/16 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.8.2009 - L 14 AS 1005/09 B - juris) und in der sozialrechtlichen Literatur (vgl. stellv. Schmidt, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 102 Rn. 8c) verbreitete Meinung, ein Kläger könne nicht gezwungen werden, eine schriftliche Klagebegründung vorzulegen, mit der Folge der Unanwendbarkeit von § 102 Abs. 2 SGG in derartigen Fällen, trifft nicht das eigentliche Problem und erweist sich zudem auch in der Sache als untaugliches Argument.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2019 - L 7 R 756/19
    Daher kann sich die Auffassung, dass eine fehlende Berufungsbegründung als solche die Anwendung des § 156 Abs. 2 SGG generell nicht ermögliche, nicht auf § 151 Abs. 3 SGG stützen (Urteil des Senats vom 19. April 2018 - L 7 AY 4220/17 - juris Rdnr. 27; a.A. im Rahmen der Klagerücknahmefiktion mit Hinweis auf § 92 SGG etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 27 R 240/16 - juris Rdnr. 15; wie hier hingegen zur Klagerücknahmefiktion Clausing in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 92 Rdnr. 46 [Oktober 2014]; Hintz in BeckOK, § 102 Rdnr. 3a [53. Edition Juni 2019]; Herold-Tews/Merkel, Der Sozialgerichtsprozess, 7. Aufl. 2017, Rdnr. 322a).
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